FAQ´S
Um Ihnen besser und effizienter zur Seite stehen zu können, empfehlen wir Ihnen, uns zu kontaktieren, damit wir einen unserer Kundenbetreuer beauftragen können, der dann zu Ihnen in die Firma kommt und so die konkrete Sachlage einschätzen und Ihnen die beste Lösung vorschlagen kann.
Wenn es sich um ein Firmenfahrzeug handelt, sind die folgenden Dokumente erforderlich:
- Die Fahrzeugdokumente: Zulassungsbescheinigung und Titel über die Registrierung des Eigentums am Fahrzeug oder das entsprechende Einzeldokument
- Steuernummer des Unternehmens
- Unterzeichnetes Formular 9
Wenn es sich um ein Privatfahrzeug handelt, sind die folgenden Dokumente erforderlich:
- Die Fahrzeugdokumente: Zulassungsbescheinigung und Titel über die Registrierung des Eigentums am Fahrzeug oder das entsprechende Einzeldokument
- Fotokopie des Personalausweises oder der Bürgerkarte (fakultativ | wird verwendet, um die Unterschrift zu kontrollieren)
- NIF
- Unterzeichnetes Formular 9
Zusätzlich zu den oben genannten, erforderlichen Dokumenten ist es nötig, eine Eigentumsbescheinigung einzuholen, um den Titel über die Registrierung des Eigentums zu ersetzen. Diese Bescheinigung kann bei der Kraftfahrzeugregisterbehörde oder auf der Internetseite Kraftfahrzeug Online eingeholt werden.
Sie werden ein vom IMT (Institut für die Mobilität und den Transport) ausgestelltes Dokument, welches die Angaben, die normalerweise in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeuges eingetragen sind, enthält, und welches so die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeuges ersetzt, benötigen.
Zusätzlich benötigen Sie das entsprechend unterschriebene Formular 13 des IMT (Institut für die Mobilität und den Transport an Land).
Es sind nur zwei weitere Dokumente zusätzlich zu denjenigen, die in der Frage „Ich habe ein Fahrzeug und möchte es entsorgen“ angeführt sind, nötig. Es sind dies folgende Dokumente:
- Der Erbschein (oder ein anderes Dokument, welches bescheinigt, wer der vertretungsberechtigte Erbe ist, und welches auch die übrigen Erben nennt).
- Eine Erklärung, welche von allen Erben unterschrieben ist und in der diese der Übergabe zur Entsorgung des Fahrzeugs zustimmen. Legen Sie eine Kopie des Personalausweises/der Bürgerkarte und der Steuernummer aller betreffenden Personen bei (unter Berücksichtigung des Gesetzes Nr. 91/2015, vom 2. August; falls die Erben keine Fotokopie des Personalausweises/der Bürgerkarte zur Verfügung stellen wollen, müssen sie zu uns in die Firma kommen und uns die Dokumente im Original vorlegen).
- Das gesamte Verfahren wird im Namen des vertretungsberechtigten Erben abgewickelt.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns.